Die Bayerische Staatsregierung hat am Montag, dem 16. März 2020, den Katastrophenfall ausgerufen und Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen ausgesprochen. Betroffen davon sind auch Sporteinrichtungen und Sportvereine.
Zudem wurde am Freitag, dem 20. März, eine Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern erlassen.
Hinsichtlich der BTV-Mitgliedsvereine bedeutet dies:
- Die Tennisclubs müssen geschlossen bleiben
- Das Tennisspielen und weitere sportliche Betätigungen auf dem Clubgelände sind nicht gestattet
- Mitgliederversammlungen sind nicht gestattet
- Platzinstandsetzungen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind nicht gestattet
- Abbau von Traglufthallen als Arbeitsdienst der Mitglieder ist nicht gestattet