Liebe Mitglieder, wir möchten nochmals auf die Hygieneregeln hinweisen (Mund- und Nasenschutz, Abstand usw.), die beim Betreten unserer Anlage und unserem Clubheim Pizza 2000 gelten.
Bitte haltet euch alle daran, da sonst auch die Gefahr besteht, dass unser Clubheim geschlossen werden kann.
Eure Vorstandschaft
Information des BTV (Auszug):
Soweit in einer Sportstätte gastronomische Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte der Staatsregierung (u.a.: Einhaltung der Mindestabstände, Maskenpflicht für Gäste, solange sie sich nicht am Platz befinden, Kontaktdatenaufnahme der Gäste). Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BaylfSMV trägt der Betreiber: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/
Für Speisewirtschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gaststättengesetzes ist eine Abgabe von Speisen und Getränken im Freien und im Innenbereich zulässig.
Für Vereine mit Eigenbewirtschaftung ist eine Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr im Freien zulässig.
Diese Aussage hat uns das Innenministerium frei gegeben. Allerdings hat sich die letzten Tage herausgestellt, dass die einzelnen LRAs und KVRs diesen Bereich unterschiedlich auslegen (z.B. ohne Schankerlaubnis sei der Verzehr auf der Terrasse nicht gestattet. Hier dürften Getränke und Speisen nur für den Verzehr beim Sport ausgegeben werden). Im Zweifel holen Sie bitte eine Information bei der für Ihren Verein zuständigen Behörde ein. Wir sind bemüht, hier in den nächsten Tagen weitere Informationen zu erhalten.
Folgende Regelungen müssen eingehalten werden: Speisen und Getränke dürfen in Innenräumen (mit Maske) zubereitet und geholt werden. Der Verzehr ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter, außer z.B. für Personen aus eigenem Hausstand) möglich. Die Tische und Stühle müssen also dementsprechend auseinandergeschoben werden.
Natürlich kann jeder Verein selbst entscheiden, ob er eine Gastronomie anbietet. Auch beim Wettspielbetrieb ist eine "Bewirtung" der Gäste nicht verpflichtend. Wählen sie möglichst einfach einzeln auszugebene Speisen (Semmeln, Pizza etc.) Auf buffetform sollte verzichtet werden. Falls es nicht anders geht, muss eine Person die Speisen einzeln auf Teller ausgeben.